Kurzzeitpflege |
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An dieser Stelle sollen Ihnen die folgenden Fragen beantwortet werden: Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll? Welche Leistungen bietet die Kurzzeitpflege? Welche Kosten entstehen und wie können sie finanziert werden? Welche Kurzzeitpflegeeinrichtungen gibt es im Kreis Gütersloh? In den Einrichtungen der Kurzzeitpflege können pflegebedürftige Menschen, die ansonsten zu Hause oder im Familienverbund mit Angehörigen wohnen, für einen bestimmten Zeitraum aufgenommen werden. Sie erhalten hier die notwendige Pflege und Betreuung „Rund-um-die-Uhr“. Im Kreis Gütersloh stehen Kurzzeitpflegeplätze in den Pflegeheimen oder in eigenständigen Einrichtungen zur Verfügung. Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll? Kurzzeitpflege ist für Pflegebedürftige sinnvoll,
Welche Leistungen bietet die Kurzzeitpflege?
Welche Kosten entstehen? Finanzierung: Die Pflegekasse zahlt für die pflegebedingten Leistungen für max. 28 Tage/ Jahr maximal 1.510 € (ab 2012 1.550 €) (nähere Informationen finden Sie hier...). Ggf. kommt auch eine Finanzierung der Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege (nähere Informationen finden Sie hier...) in Betracht. Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen) stellt die Pflegekasse unabhängig von dem Vorliegen einer Pflegestufe - je nach Feststellung des Umfangs der Einschränkungen nach MDK-Gutachten - einen Grundbetrag in Höhe von monatlich 100 € bzw. einen erhöhten Betrag von monatlich 200 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt; er dient vielmehr der Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen, die u.a. i.R. der Kurzzeitpflege erbracht werden (nähere Informationen finden Sie hier....). Sofern der Betroffene gesetzlich pflegeversichert und in eine Pflegestufe (I, II oder III) eingestuft ist, können die Investitionskosten von der Einrichtung i.d.R. im Rahmen der Investitionskostenförderung nach dem Landespflegegesetz (PfG NW) geltend gemacht werden. Die Investitionsaufwendungen dürfen dem Betroffenen dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Die nach Abzug der Pflegekassenleistungen verbleibenden pflegebedingten Kosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (in voller Höhe) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für diese Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden (nähere Informationen finden Sie hier...). Welche Kurzzeitpflegeeinrichtungen gibt es im Kreis Gütersloh? Im Kreis Gütersloh gibt es 5 eigenständige Einrichtungen, die speziell Kurzzeitpflegegäste aufnehmen. Darüber hinaus bieten die meisten stationären Pflegeeinrichtungen so genannte eingestreute Plätze an. Diese stehen für Kurzzeitpflegegäste nur zur Verfügung, wenn Sie nicht dauerhaft belegt sind. Ihnen stehen in diesem Bereich folgende Rubriken zur Verfügung: Dann wenden Sie sich an die Pflegeberatungsstelle in ihrer Stadt oder Gemeinde. |