Finanzierung:
Die Pflegekasse zahlt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zu dem Pflegeaufwand die Sachleistungspauschale. Leistungen der Tagespflege können hierbei neben der ambulanten Pflegeleistung/ dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Außerdem können die Mittel der Verhinderungspflegeoder der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Investitionskosten können von der Einrichtung in den meisten Fällen im Rahmen der Investitionskostenförderung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geltend gemacht werden. Die Investitionsaufwendungen dürfen dem Betroffenen dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Der nach Abzug der Sachleistungen verbleibende Pflegeaufwand einschließlich der Fahrtkosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (in voller Höhe) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für diese Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
Pflegerisches Angebot
Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung (z.B. Medikamentengabe, Verbandwechsel)
Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, hauswirtschaftliche Versorgung)
Kostenlose Schnuppertage
Tageweiser Besuch möglich
Unterkunfts- und Verpflegungsangebot/Räumliche Ausstattung
Angebot von Normal-, Schon- und Diabeteskost und vegetarischer Kost
Garten/Park
Ruheräume
Veranstaltungsraum/-saal für Feste und Feiern
Wannenbad
Wechselnde Menueauswahl
Betreuungsangebot
Aktivierende Hilfen (z. B. Einüben alltäglicher Verrichtungen)
Beschäftigungsangebote
Gemeinsame Aktivitäten (z. B. Ausflüge)
Gesprächsangebote/Gesprächskreise (auch für Angehörige)
Gottesdienst/Bibelstunde
Kapelle vor Ort
Mahlzeiten in der Gemeinschaft
Seelsorgerische Angebote
Tagesstrukturierende Gruppenangebote
Ergänzende Angebote/Dienste
Fahrdienst durch externen Anbieter
Freie Plätze
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Tagespflege St. Johannes
Am Pastorat 2 - 14
33758 Schloß Holte-Stukenbrock