Behandelt werden Menschen mit
- Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten
- Abhängigkeit von illegalen Drogen
- Mehrfachabhängigkeit und Polytoxikomanie
- pathologischem Spielverhalten
- pathologischem PC-Gebrauch
- Notwendigkeit einer Festigungs- und Wiederholungsbehandlung
Die Behandlung von Personen, die neben ihrer Suchterkrankung an sogenannten "komorbiden Störungen" - wie Angststörung, Depression, Essstörung, Traumata - leiden, ist möglich.
Unser Therapiekonzept
In fast 50 Jahren haben wir unser Therapiekonzept für suchtkranke Menschen ständig weiterentwickelt. Dabei war es immer unser Anspruch, neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden, ohne bewährte Therapietraditionen zu vergessen.
Heute orientieren wir unsere Behandlung an der persönlichen Ausgangssituation der einzelnen Patientin / des einzelnen Patienten, erstellen individuelle Therapiepläne und bieten flexible Behandlungszeiten an.
Die Bernhard-Salzmann-Klinik versteht sich als Teil des Behandlungsverbundes und kooperiert mit allen Einrichtungen, die suchtkranke Patientinnen und Patienten betreuen und behandeln. Der kontinuierliche Austausch und die enge Zusammenarbeit mit den vor- und nachbehandelnden Stellen sind für uns selbstverständlich.
Wer sind die Leistungsträger?
Leistungsträger sind die Rentenversicherungen, die Krankenkassen und die Sozialhilfeträger. Die Behandlungsdauer leigt individuell zwischen 6 bis 16 Wochen, bei Drogenabhängigkeit zwischen 8 und 26 Wochen.
Die Berechtigung zur Behandlung von Patienten, die dem §35 Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterliegen, ist gegeben. Eine Behandlung von Maßregelvollzugspatienten nach §64 Strafgesetzbuch (StGB) ist ausgeschlossen.