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Konferenz Alter und Pflege

Im Oktober 2014 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung für das neue GEPA NRW verabschiedet. GEPA steht dabei für das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen und ihre Angehörigen.

Das „GEPA NRW" ist ein übergreifendes Reformgesetz für das gesamte Landesrecht zum Thema Pflege und Alter: Es bündelt die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabgesetzes (aus dem Jahr 2008) und die Weiterentwicklung des bisherigen Landespflegegesetzes (2003) in ein Alten- und Pflegegesetz. Nach der Verabschiedung des Änderungsgesetzes GEPA NRW bestehen die beiden geänderten Gesetze Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Alten- und Pflegegesetz (APG) eigenständig nebeneinander in den veränderten Fassungen.

Wichtigste Leitschnur und Startpunkt des neuen Gesetzes ist es, alle Maßnahmen und Veränderungsschritte von den Menschen aus zu denken. Das bedeutet, ihr Wünsche und Bedarfe in den Mittelpunkt zu stellen und zum Ausgangspunkt allen Denkens und Handelns zu machen. Das sind die Pflegebedürftigen selbst, aber auch ihre Angehörigen und die Pflegekräfte.

Konferenz Alter und Pflege

Aufgaben und Organisation
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Sitzungen
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Arbeitskreise
Informationen zu den zwei Arbeitskreisen der Konferenz Alter und Pflege

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Zuständige Ansprechpartnerinnen für Fragen rund um die Konferenz Alter und Pflege sind

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Fax: 05241 - 85 2343

E-Mail: pflegekonferenz@kreis-guetersloh.de

Postanschrift: 
Kreis Gütersloh 
Abteilung Soziales 
- Sachgebiet Pflege - 
33324 Gütersloh