Aufgaben der Heimaufsicht

Die Heimaufsicht beim Kreis Gütersloh ist Teil der Abteilung Soziales. Sie ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG), das für alle Wohn- und Betreuungsangebote gilt.

Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimaufsicht dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote beachtet und geschützt werden. Darüber hinaus soll die Heimaufsicht die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherstellen.

Im Einzelnen ist die Heimaufsicht für die Kontrolle folgender Bereiche zuständig:

  • die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer,
  • die Beachtung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer,
  • die angemessene Qualität des Wohnens,
  • die Tagesablauf- und Arbeitsablaufgestaltung,
  • die qualitative und quantitative Personalbesetzung,
  • die Verpflegung der Nutzerinnen und Nutzer,
  • die innere Struktur der Einrichtung,
  • die Mitwirkung der Nutzerinnen und Nutzer.

Die Heimaufsicht ist Beratungs-, Qualitätssicherungs- und Ordnungsbehörde.

Beratungsbehörde – Wer kann sich an die Heimaufsicht wenden?
Qualitätssicherungs- und Ordnungsbehörde – Überprüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
Rahmenprüfkataloge – Zur Sicherstellung einer einheitlichen Durchführung

Ergbnisberichte

Ergebnisberichte Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot in der Pflege
Ergebnisberichte Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
Ergebnisberichte Gasteinrichtungen
Ergebnisberichte Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot in der Eingliederungshilfe

Kontakt

Rheda-Wiedenbrück und Schloß Holte-Stukenbrock

Frau Afflerbach

Tel.: +49 5241 85-2347
Fax: +49 5241 85-32347
E-Mail: r.afflerbach@kreis-guetersloh.de

Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz und teilweise Gütersloh

Frau Susat

Tel.: +49 5241 85-2313
Fax: +49 5241 85-32313
E-Mail: g.susat@kreis-guetersloh.de

Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Versmold, Werther und teilweise Gütersloh

Frau Hurlbrink

Tel.: +49 5241 85-2317
Fax: +49 5241 85-32317
E-Mail: k.hurlbrink@kreis-guetersloh.de

Langenberg, Rietberg, Verl, teilweise Gütersloh

N. N.