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Vorsorge und rechtliche Betreuung

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Beide Situationen können zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Dinge – rechtlich – nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Ein automatisches Vertretungsrecht gibt es nicht, auch nicht für Angehörige. Für einen Volljährigen können Angehörige (oder andere Personen) nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Jeder Volljährige sollte daher rechtzeitig für sich selbst entscheiden, welche Regelung für ihn persönlich die geeignete ist. Als Entscheidungshilfe können Ihnen die Infos von der Justiz NRW und die Informationen des Kreises Gütersloh dienen.

Vollmacht/Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Rechtliche Betreuung