Altenpflegeheim St. Johannes Baptist - Kurzzeitpflege
Leistungen
Pflegerische Angebote
Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung (z.B. Medikamentengabe, Verbandwechsel)
Gerontopsychiatrische Pflege (z.B. bei Demenz, Depression) durch Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation
Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, hauswirtschaftliche Versorgung)
Unterkunfts- und Verpflegungsangebot/Räumliche Ausstattung
Angebot von Normal-, Schon- und Diabeteskost und vegetarischer Kost
Balkon/Terrasse
Bewohner-/Therapieküchen
Bibliothek
Cafe/Cafeteria
Garten/Park
Gemeinschaftsräume/Wohnzimmer/Clubräume
Gymnastikraum
Haus-/Zimmerschlüssel
Kiosk/Kleiner Laden/Mobiler Laden
Kleintiergehege
Miettelefon
Möglichkeit, private Feiern auszurichten
Notruf an jedem Bett
Ruheräume
Telefonanschluss je Zimmer
TV-Anschluss je Zimmer
Veranstaltungsraum/-saal für Feste und Feiern
Wechselnde Menueauswahl
Zimmer mit eigenem Bad/WC
Betreuungsangebot
Begleitung zu Veranstaltungen außerhalb des Hauses
Beschäftigungsangebote
Ehrenamtlicher Besuchsdienst
Einzelbetreuung
Ergotherapie
Feste und Feiern
Gedächtnistraining
Gemeinsame Aktivitäten (z. B. Ausflüge)
Gottesdienst/Bibelstunde
Hausgemeinschaftskonzept
Hospizgruppe
Kapelle/Andachtsraum
Kulturelle Angebote/Konzerte
Seelsorgerische Angebote
Senioren- und Krankengymnastik
Snoezelangebote
Sterbebegleitung
Ergänzende Angebote/Dienste
Fahrdienst durch externen Anbieter
Friseur im Hause
Fußpflege/Maniküre
Hauszeitung
Preise
Einzelzimmer (Kat. 1)
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegekosten
€ 43,90
€ 56,12
€ 72,30
€ 89,16
€ 96,72
+ Ausbildungsplatzumlage
€ 4,81
€ 4,81
€ 4,81
€ 4,81
€ 4,81
+ Unterkunft und Verpflegung
€ 37,61
€ 37,61
€ 37,61
€ 37,61
€ 37,61
+ Investitionskosten
€ 19,50
€ 19,50
€ 19,50
€ 19,50
€ 19,50
Gesamtkosten / Tag
€ 105,82
€ 118,04
€ 134,22
€ 151,08
€ 158,64
Preise gültig bis: 31.05.2022
Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für die pflegebedingten Leistungen für max. 8 Wochen im Jahr maximal 1.774 € Der Betrag kann um bis zu 1.774 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege im Kalenderjahr erhöht werden. Außerdem kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Investitionskosten können von der Einrichtung in den meisten Fällen im Rahmen der Investitionskostenförderung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geltend gemacht werden. Die Investitionsaufwendungen dürfen dem Betroffenen dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Die nach Abzug der Pflegekassenleistungen verbleibenden pflegebedingten Kosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (in voller Höhe) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für diese Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
Ansprechpartner
Herr Sebastian Hinzmann (Einrichtungsleitung)
Frau Christina Brockgreitens (Pflegedienstleitung)