Finanzierung: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse maximal 3.539 € pro Kalenderjahr für Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Außerdem kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Investitionskosten können von der Einrichtung in den meisten Fällen im Rahmen der Investitionskostenförderung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) geltend gemacht werden. Die Investitionsaufwendungen dürfen dem Betroffenen dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Die nach Abzug der Pflegekassenleistungen verbleibenden pflegebedingten Kosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (in voller Höhe) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für diese Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
Kontakt
Tel.: 05246/ 9060200
Adresse
Solitäre Kurzzeitpflege Seniorenresidenz Verl
Königsberger Straße 33
33415 Verl
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